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Verletzung der Gurtenpflicht ist im Regelfall nach wie vor leichte Fahrlässigkeit

VersicherungsrechtJudikaturecolex 2014/89ecolex 2014, 230 Heft 3 v. 1.3.2014

OGH 17.4.2013, 7 Ob 58/13z

Schlagwörter:

Kraftfahrrecht; Gurtenpflicht; grobes Verschulden; leichte Fahrlässigkeit; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Leistungsfreiheit des Versicherers;

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