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Gebrauchsüberlassung nicht als Dienstleistung zu qualifizieren

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturMag. Katharina Auernigecolex 2014/364ecolex 2014, 873 - 874 Heft 10 v. 1.10.2014

OGH 22.5.2014, 1 Ob 23/14k

Schlagwörter:

internationale Zuständigkeit; Gerichtsstand des Erfüllungsorts; Dienstleistungsbegriff; Gebrauchsüberlassung; Überlassung von Lkw; Heilung der Unzuständigkeit; Einlassung; Versäumung der Frist zur Klagebeantwortung; Geldschuld; Bringschuld;

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