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Unternehmenspacht (Hotelpacht) unterliegt nicht dem Zwangsgerichtsstand des Art 22 Nr. 1 EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturecolex 2014/209ecolex 2014, 529 Heft 6 v. 1.6.2014

OGH 19.9.2013, 2 Ob 63/13y; EuGH 14.12.1977, 73/77

Schlagwörter:

internationale Zuständigkeit; Gerichtsstandvereinbarung; Zwangsgerichtsstand; Gerichtsstand der gelegenen Sache; Unternehmenspacht; Rs Sanders / Van der Putte;

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