OGH 6.6.2013, 5 Ob 213/12b
Schlagwörter:
internationale Zuständigkeit; Anerkenntnis des Herstellers gegenüber dem Endabnehmer; Gerichtsstand der Streitgenossenschaft; Verbrauchergerichtsstand; Vertragsbegriff; Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers;