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Keine grenzüberschreitende Handlungsortzurechnung für Tatbeteiligte nach Art 5 Nr 3 EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturMichael Sloninaecolex 2013/287ecolex 2013, 703 - 704 Heft 8 v. 1.8.2013

EuGH 16.5.2013, C-228/11

Schlagwörter:

Rs Melzer; internationale Zuständigkeit; Anlegerschaden; Deliktsgerichtsstand; Handlungsort; Zurechnung von Beteiligten; Erfolgsort;

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