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Standesregeln der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKÖ schreiben obligatorisches Schlichtungsverfahren vor

ZivilprozessrechtJudikaturecolex 2013/172ecolex 2013, 432 Heft 5 v. 1.5.2013

OGH 15.1.2013, 4 Ob 203/12z

Schlagwörter:

Standesregeln der WKÖ-Fachverbände; Selbstverwaltung; obligatorisches Schlichtungsverfahren; Zulässigkeit des Rechtswegs; einstweilige Verfügung; Zulässigkeit; Sicherungsbedürfnis;

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