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Verjährungsbeginn beim fingierten Deckungsanspruch nach § 158c Abs 1 VersVG

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung); Univ.-Prof. Dr. Gunter Ertl (Anmerkung)ecolex 2012/89ecolex 2012, 211 - 213 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH dem Verjährungsbeginn iZm einem zugunsten des Geschädigten fingierten Deckungsanspruch zu. Wann ist der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Fristenlaufs?

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 VersVG; § 158c Abs 1 VersVG

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