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Keine Haftung des Verkaufskommissionärs bei gefälschter PayPal-Bestätigung

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung); Peter Melicharek / Elisabeth Aschauer (Anmerkung)ecolex 2012/87ecolex 2012, 210 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob ein Verkaufskommissionär dafür einzustehen hat, dass ein Verkäufer aufgrund eines gefälschten PayPal-Bestätigungsmails Ware im Glauben einer vorgenommenen Zahlung versendet.

Rechtsgrundlagen: § 384 UGB; § 390 UGB

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