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Schädigung durch Vermögensverwalter - welches Interesse wird ersetzt?

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/85ecolex 2012, 208 - 209 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung befasst sich der erkennende Senat mit der Reichweite der Pflichten eines Vermögensverwalters. Hat er gesetzten Falles einer Schadensverursachung das positive Interesse zu ersetzen?

Rechtsgrundlagen: § 920 ABGB; § 1009 ABGB; § 1295 ABGB

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