Zusammenfassung: Auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung thematisiert die erkennende Instanz das Einstehenmüssen des Abschlussgehilfen. Welche Voraussetzungen haben vorzuliegen?
Rechtsgrundlagen: § 1300 ABGB; § 1313a ABGB
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Zusammenfassung: Auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung thematisiert die erkennende Instanz das Einstehenmüssen des Abschlussgehilfen. Welche Voraussetzungen haben vorzuliegen?
Rechtsgrundlagen: § 1300 ABGB; § 1313a ABGB
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