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Eigenhaftung des Vertreters aus culpa in contrahendo?

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/81ecolex 2012, 205 - 206 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung thematisiert die erkennende Instanz das Einstehenmüssen des Abschlussgehilfen. Welche Voraussetzungen haben vorzuliegen?

Rechtsgrundlagen: § 1300 ABGB; § 1313a ABGB

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