Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob das Verlegen einer Mustersammlung für Wirtschaftstreuhänder eine Anstiftung zu einer unbefugten Vertretungstätigkeit darstellt. Liegt eine Einladung zur Winkelschreiberei vor?
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 34 Abs 1 UWG