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Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei Sacheinlage eigener Aktien

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/446ecolex 2012, 1084 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich geht der BGH auf die Frage ein, ob organschaftliche Vertreter juristischer Personen für die rechtswidrige Sacheinlage eigener Aktien einstehen müssen.

Rechtsgrundlagen: § 93 dAktG; § 116 dAktG; § 20 AktG; § 99 AktG

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