Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich das Höchstgericht einkommenssteuerlichen Folgen der Kündigung eines prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeproduktes zu und spricht dahingehend aus, dass die Normen nach §§ 165ff EStG denen des VersVG vorgehen.
Rechtsgrundlagen: § 108g EStG; § 108i EStG; § 165 VersVG; § 178 Abs 1 VersVG