Zusammenfassung: Die erkennende Instanz thematisiert mit dieser Entscheidung unter Zugrundelegung von Fragen der Verjährung, ob ein Verfahren nach ausländischer Klagszurückweisung als gehörig fortgesetzt gilt.
Rechtsgrundlagen: § 1497 ABGB; § 261 Abs 6 ZPO; Art 24 EuGVVO