Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der UFS, ob Beratungsleistungen des als Konsulent tätigen Stiftungsvorstandes diesem einkommenssteuerlich zuzurechnen sind und ob das verrechnete Honorar daher auch den Provisionserlös einer Privatstiftung in Bezug auf eine Projektabwicklung kürzt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 EStG