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Unterscheidungskraft von Werbeslogans

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Woller, MBA, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2012/413ecolex 2012, 996 - 997 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der EuGH wendet sich mit seiner Entscheidung im Kern der Frage zu, ob die aus einem Werbeslogan bestehende Wortmarke "Wir machen das Besondere einfach" dermaßen unterscheidungskräftig ist, dass sie dem Markenrechtsschutz unterworfen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 lit b GMV

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