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Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Gutscheinen auf zwei Jahre gröblich benachteiligend

SchuldrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/383ecolex 2012, 967 - 968 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich geht der erkennende Fachsenat der Frage nach, ob sich die Verkürzung der Verfallsfrist von Thermengutscheinen auf zwei Jahre rechtfertigen lässt.

Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 1479 ABGB

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