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Unfall bei betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltung

SozialversicherungsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2012/340ecolex 2012, 809 - 810 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Der OGH widmet sich mit seiner Entscheidung der Frage, ob betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen dem Unfallversicherungsschutz unterliegen. Muss die Unternehmensleitung als Veranstalter fungieren oder reicht es, wenn sie die Durchführung billigt?

Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG

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