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Gemeinschaftsmarken: Rechtserhaltende Benutzung in nur einem Mitgliedstaat?

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Woller, MBA, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2012/337ecolex 2012, 803 - 804 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Mit seinem Schlussantrag in der Rs. ONEL zielt GA Sharpston auf den notwendigen geografischen Umfang für eine rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke ab.

Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 VO (EG) 2009/20 7

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