Zusammenfassung: Der OGH widmet sich mit seiner Entscheidung der Frage, ob den Vermittler einer Vermögensanlage eine allgemeine Pflicht trifft, über die potentielle Insolvenz eines Emittenten aufzuklären, wenn ein Anleger keine konkreten Fragen stellt.
Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB