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Österreichische Urteile aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik sind dort nicht nach der EuGVVO vollstreckbar

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/283ecolex 2012, 697 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz widmet sich in vorliegender Sache würdigend der Frage, ob in Bezug auf Entscheidungen, die vor dem Beitritt des Vollstreckungsstaats zur Europäischen Union erlassen wurden, das Regime der EuGVVO anwendbar ist.

Rechtsgrundlagen: Art 34 EuGVVO; Art 38 EuGVVO

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