Zusammenfassung: Das Höchstgericht befasst sich auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß einem Versicherungsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach Vertragsauflösung für die Bestandübernahme vermittelter Kunden zu-, oder ob dem Anspruch das Abwerben aufgrund nachvertraglicher Tätigkeiten des Vertreters entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 24 HVertrG