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Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer bei Wechselkennzeichen - Keine Schadensfallkündigung durch den Versicherungsnehmer in der Rechtsschutzversicherung

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/236ecolex 2012, 605 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert die erkennende Instanz die Frage näher, ob im Falle von Wechselkennzeichen für zwei KfZ der Versicherungsschutz im Falle der Veräußerung eines Fahrzeuges nach wie vor Bestand hat und somit auch ein Direktanspruch besteht.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 KHVG; § 24 KHVG; § 48 KFG; § 61 Abs 4 KFG

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