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Bestrafung des vertretungsbefugten Organs ohne Haftungsausspruch über Gesellschaft

VerwaltungsverfahrenJudikaturCh. Schmelz (Bearbeitung); Edmund Primosch (Anmerkung)ecolex 2012/229ecolex 2012, 527 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, wie sich das Fehlen der Haftung der von einem Geschäftsführer vertretenen Gesellschaft in einem Verwaltungsstrafbescheid auswirkt. Hat der Geschäftsführer ein subjektives Recht auf Aufnahme eines solchen Haftungsausspruchs?

Rechtsgrundlagen: § 9 VStG

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