Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung widmet sich dem Nachweis der Bevollmächtigung im Anwendungsbereich der GeldwäscheRL. Wie hat die Behörde vorzugehen, wenn aufgrund der Aktenlage konkrete Zweifel bestehen?
Rechtsgrundlagen: § 83 BAO; § 88 Abs 9 BAO; § 98a WTBG