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Verfahrenshilfe(antrag) indiziert nicht die Zahlungsunfähigkeit einer juristischen Person

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/212ecolex 2012, 490 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hält der Gerichtshof deutlich fest, dass weder aus der Gewährung, geschweige denn aus der reinen Beantragung von Verfahrenshilfe durch eine juristische Person deren Zahlungsunfähigkeit abzuleiten ist.

Rechtsgrundlagen: § 66 IO; § 63 ZPO

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