Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung widmet sich die erkennende Instanz unter anderem der Frage, ob der Insolvenzverwalter an solche Schlichtungsvereinbarungen gebunden ist, die der Schuldner vor Insolvenzeröffnung geschlossen hat.
Rechtsgrundlagen: § 14 ZPO; § 321 ZPO