Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der Gerichtshof zu der Frage, ob bei titelloser Benutzung des Streitgegenstands durch mehrere notwendige Streitgenossenschaft vorliegt. Besteht ein einheitliches Rechtsverhältnis zwischen Kläger und den Beklagten?
Rechtsgrundlagen: § 14 ZPO; § 321 Abs 1 ZPO