Zusammenfassung: Der Gerichtshof wendet sich der Frage zu, ob im Falle von Fehlberatung eines Anlegers eine Kausalkette zum eingetretenen Schaden herzustellen ist. Kann das Instrument ärztlicher Aufklärungspflichten analog herangezogen werden, um die Kausalität zu belegen?
Rechtsgrundlagen: § 1297 ABGB; § 1298 ABGB