Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung spricht sich der OGH für die analoge Anwendung wertpapierrechtlicher Wohlverhaltensregeln auf Versicherungsmakler aus und wendet sich darüber hinaus dem Erwerb von Lebensversicherungen zu.
Rechtsgrundlagen: § 11 WAG; § 75 Abs 2 VAG; § 3 Abs 4 MaklerG; § 28 MaklerG