Zusammenfassung: Unter Bezugnahme auf die Warnliste österreichischer Kreditinstitute war fraglich, ob der Löschungsverpflichtung nachgekommen wird, wenn Daten bloß archiviert und dem hauseigenen Rechenzentrum zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlagen: § 28 DSG; § 39 BWG