Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung macht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in Form einer Liegenschaft und das Fehlen eines Nutzwertgutachtens zum beherrschenden Thema.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 4 WEG; § 7 EO; § 350 EO; § 351 EO