Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht zur Zulässigkeit der Aufteilung von Abschlusskosten bei Nettopolizzen zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 5 VersVG; § 176 Abs 6 VersVG
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Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte sich das erkennende Gericht zur Zulässigkeit der Aufteilung von Abschlusskosten bei Nettopolizzen zu äußern.
Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 5 VersVG; § 176 Abs 6 VersVG
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