Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Zulässigkeit der Verjährungseinrede eines Werkbestellers, der die Verbesserung nicht zulässt.
Rechtsgrundlagen: § 1170 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Zulässigkeit der Verjährungseinrede eines Werkbestellers, der die Verbesserung nicht zulässt.
Rechtsgrundlagen: § 1170 ABGB
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