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Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter für Wasserrohrbruch

ZivilrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2011/6ecolex 2011, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich in gegenständlicher Sache mit der Vermieterhaftung für Leitungsschäden und Wasserrohrbrüchen iZm dessen Verkehrssicherungspflichten zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 1295 ABGB; § 1318 ABGB

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