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Schlüssig zugestandene Tatsachen (II)

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall (Bearbeitung)ecolex 2011/55ecolex 2011, 129 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung war zu klären, ob "Nichtwissen" als schlüssiges Tatsachengeständnis zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 267 ZPO

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