Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung erhebt der OGH das psychische Leid in Bezug auf Dauerfolgen und die Bemessung von Schmerzengeld zum beherrschenden Thema.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1325 ABGB
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung erhebt der OGH das psychische Leid in Bezug auf Dauerfolgen und die Bemessung von Schmerzengeld zum beherrschenden Thema.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1325 ABGB
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