Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, wie ein in AGB normiertes Widerspruchsrecht des Verbrauchers in Hinblick auf dessen Schweigen zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 1396a ABGB; § 6 Abs 1 Z 2 KSchG