Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob zugunsten eines Beamten, welcher der Spanischen Hofreitschule zugewiesen wurde, beträchtliche privatrechtliche Nebenvereinbarungen in Hinblick auf seine Entlohnung getroffen werden dürfen. Kann dieser seine Ansprüche vor ordentlichen Gerichten geltendmachen?
Rechtsgrundlagen: § 9 BB-SozPG