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Aufforderung, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen nach § 98 Abs 1 ZPO: Rechtsfolgenhinweis ist Wirksamkeitsvoraussetzung

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2011/400ecolex 2011, 1013 - 1014 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass in der Aufforderung, einen Zustellbevollmächtigten zu benennen, der Hinweis auf entsprechende Rechtsfolgen zwingend enthalten sein muss.

Rechtsgrundlagen: § 98 ZPO; § 10 ZustG

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