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EuG präzisiert das Konzept der gesamtschuldnerischen Haftung

WettbewerbsrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Franz Urlesberger, LL.M, RA; Mag. Valerie Ditz, RAA (Anmerkung)ecolex 2011/368ecolex 2011, 936 - 938 Heft 10 v. 1.10.2011

Art 101 Abs 1 AEUV; Art 23 VO 2003/1

In Hinblick auf Gesellschaften, welche im Zeitraum eines wettbewerbsrechtlichen Vergehens unterschiedlichen Unternehmen angehörten, hatte sich der EuGH in vorliegender Sache mit der individuellen Strafzumessung zu befassen.

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