Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das Höchstgericht der Frage zu, wie sich zwischengeschaltete Gesellschaften auf ein bestehendes Stimmverbot unter Zugrundelegung einer vollständigen Beherrschungsmöglichkeit auswirken.
Rechtsgrundlagen: § 130 Abs 1 AktG; § 61 GmbHG