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Jahresabschluss: Keine Verlängerung der Offenlegungsfrist bei anhängiger steuerlicher Betriebsprüfung

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2011/358ecolex 2011, 925 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob eine Betriebsprüfung in Hinblick auf die Offenlegungsfrist als unabwendbares Ereignis zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 277 Abs 1 UGB; § 283 Abs 2 UGB; § 22 GmbHG

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