Zusammenfassung: In Hinblick auf Verträge einer Privatstiftung mit Mitgliedern ihres Aufsichtsrates widmet sich vorliegende Entscheidung der Frage, ob das Regelungsregime des § 95 AktG auf einen solchen Sachverhalt analog anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 PSG; § 27 Abs 2 PSG; § 95 AktG