Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob bei einer Banküberweisung von 600.000.- statt CHF 600.000.- uU dem Geschädigten ein Schadenersatzanspruch offensteht.
Rechtsgrundlagen: § 869 ABGB; § 914 ABGB; § 1002 ABGB; § 1400 ABGB
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