Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob die Behauptung eines nicht existierenden Bestandrechts gegenüber einem Kaufinteressenten und dem Masseverwalter Schadenersatzansprüche begründet.
Rechtsgrundlagen: § 97 ABGB; § 1295 ABGB; § 1305 ABGB; § 5 Abs 3 IO; § 105 EO