Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des UFS Linz befasste sich mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die inländische Körperschaftssteuer. Ergibt sich das Begehren des Antragstellers folgerichtig aus dem Doppelbesteuerungsrecht?
Rechtsgrundlagen: Art 23 OECD-MA