§ 25c KSchG; § 25d KSchG; § 228 ZPO
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, unter welchen Umständen ein Interzedent Feststellung, dass eine Zahlungsverpflichtung nicht besteht, verlangen kann. Ist auch das richterliche Mäßigungsrecht diesbezüglich auf diesen Sachverhalt anzuwenden?