§ 118 ABGB; § 879 ABGB; § 936 ABGB
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Lösung eines Dauerschuldverhältnisses durch einen privaten Wasserversorger. Steht es diesem offen, einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wasserbezugsvertrag trotz Monopolstellung zu kündigen?