Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass jede beabsichtigte Dienstgeberkündigung im Regime des PVG eine Mitwirkung der Personalvertretung zwingend voraussetzt.
Rechtsgrundlagen: § 9 PVG; § 10 PVG
Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass jede beabsichtigte Dienstgeberkündigung im Regime des PVG eine Mitwirkung der Personalvertretung zwingend voraussetzt.
Rechtsgrundlagen: § 9 PVG; § 10 PVG